Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Juli 2018 die neue Version des Partnervertrags in Kraft tritt. Im Hauptteil des Vertrages wurden geringfügige Korrekturen vorgenommen: Erweiterung des Absatzes 4.2.1. Die Regelungen zur Berechnung der Partnerprovision für beide Programme bleiben unverändert (Anlage Nr. 1).
Sie können sich mit der neuen Version des Partnervertrages unter diesem Link vertraut machen.
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