Wir möchten Sie über die Änderungen in der "Geschäftsordnung der Dienstleistung «Verwaltetes Konto (PAMM)" informieren. Die Änderungen wurden in Punkte 8.4 und 11.7 eingeführt. Entsprechend dieser Änderungen können die Strafgelder, welche der Investor dem Verwalter im Falle der vorzeitigen Auszahlung aus PAMM bezahlt, für einen Zeitraum, aber nicht mehr als 60 Tage eingefroren werden. Diese Maßnahme kann angewendet werden, wenn der Investor vom Unternehmen in fragwürdigen Handlungen verdächtigt wird.
Die Änderungen werden am 7. Dezember 2015 in Kraft getreten.
Mit freundlichen Grüßen, FIBO Group, Ltd.