Die Entstehung der einheitlichen europäischen Währung im Jahr 1999 führte zur Notwendigkeit der Errichtung eines einheitlichen Finanzregulators. Als solcher Regulator tritt die Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt auf. Wie auch bei anderen Zentralbanken, wurden der Europäischen Zentralbank ursprünglich die Pflichten zur Erarbeitung einer optimalen Preispolitik und Kontrolle über das Inflationsniveau (Beibehaltung stabiler Bedingungen – maximal 2 Prozent jährlich) auferlegt. Der EZB sind die wichtigsten nationalen Zentralbanken des Euroraums unterstellt: die Deutsche Bundesbank, die französische Banque de France, die belgische Banque Nationale de Belgique, die griechische Bank of Greece, die spanische Banco de Espana und das Währungsinstitut Luxemburg.
Die Leitung der EZB besteht aus dem EZB-Rat und dem Direktorium. Das Direktorium setzt sich aus dem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern zusammen. Diese Mitglieder werden durch den EZB-Rat bestellt, dem neben diesen sechs Direktoren zusätzlich sechs Leiter aus den Präsidenten der nationalen Zentralbanken des Euroraums angehören. Zu den ständigen Mitgliedern des Rates gehören Vertreter von Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien, 2 weitere Mitglieder sind Vertreter anderer EU-Mitgliedsstaaten, die einander abwechseln.
Mitglieder des Direktoriums werden alle 8 Jahre durch die Abstimmung des EZB-Rates ausgewählt, deren Anzahl mindestens 2/3 der Gesamtanzahl der Mitglieder ausmachen muss. Delegierte, die keine Möglichkeit haben, an der Abstimmung teilzunehmen, können ihre Vertreter bestellen. Im Fall einer Stimmengleichheit wird der Beschluss durch den Präsidenten des EZB-Rates gefasst, der die entscheidende Stimme hat. Durch Abstimmung werden auch viele andere Beschlüsse gefasst, die zum Zuständigkeitsbereich des EZB-Rates gehören: die Verteilung von Erträgen der Bank, Verwendung des Kapitals usw.
Die Entstehung der einheitlichen europäischen Währung im Jahr 1999 führte zur Notwendigkeit der Errichtung eines einheitlichen Finanzregulators. Als solcher Regulator tritt die Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt auf. Wie auch bei anderen Zentralbanken, wurden der Europäischen Zentralbank ursprünglich die Pflichten zur Erarbeitung einer optimalen Preispolitik und Kontrolle über das Inflationsniveau (Beibehaltung stabiler Bedingungen – maximal 2 Prozent jährlich) auferlegt. Der EZB sind die wichtigsten nationalen Zentralbanken des Euroraums unterstellt: die Deutsche Bundesbank, die französische Banque de France, die belgische Banque Nationale de Belgique, die griechische Bank of Greece, die spanische Banco de Espana und das Währungsinstitut Luxemburg.
Die Leitung der EZB besteht aus dem EZB-Rat und dem Direktorium. Das Direktorium setzt sich aus dem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern zusammen. Diese Mitglieder werden durch den EZB-Rat bestellt, dem neben diesen sechs Direktoren zusätzlich sechs Leiter aus den Präsidenten der nationalen Zentralbanken des Euroraums angehören. Zu den ständigen Mitgliedern des Rates gehören Vertreter von Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien, 2 weitere Mitglieder sind Vertreter anderer EU-Mitgliedsstaaten, die einander abwechseln.
Mitglieder des Direktoriums werden alle 8 Jahre durch die Abstimmung des EZB-Rates ausgewählt, deren Anzahl mindestens 2/3 der Gesamtanzahl der Mitglieder ausmachen muss. Delegierte, die keine Möglichkeit haben, an der Abstimmung teilzunehmen, können ihre Vertreter bestellen. Im Fall einer Stimmengleichheit wird der Beschluss durch den Präsidenten des EZB-Rates gefasst, der die entscheidende Stimme hat. Durch Abstimmung werden auch viele andere Beschlüsse gefasst, die zum Zuständigkeitsbereich des EZB-Rates gehören: die Verteilung von Erträgen der Bank, Verwendung des Kapitals usw.